Kundin bleibt Kunde: Klägerin unterliegt im Formularstreit
13.03.2018
Was in Gesetzen erlaubt ist, kann in Formularen nicht verboten sein: Frauen erleiden aus Sicht des BGH keinen Nachteil, wenn sie in Vordrucken als "Kunde" angesprochen werden. Klägerin Marlies Krämer will das nicht hinnehmen - und kämpft weiter.
Lesen Sie den Beitrag in der Berliner Morgenpost.