Gleichstellung: Schutz am Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderung
31.05.2017
Schwerbehindert ist man erst mit einem Grad der Behinderung von 50 und mehr. Für diese Menschen gelten im Berufsleben einige Sonderregeln. Ein Behinderungsgrad von 30 oder 40 bringt im Berufsleben hingegen wenig - obwohl diese Menschen oft ähnliche gesundheitliche Probleme haben wie Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung.
Lesen Sie den Beitrag von Bernd Debus beim Deutschlandfunk.