Frauenquote allein reicht nicht - was uns Ginger Rogers lehrt

08.06.2015

Seit dem 1. Mai haben wir in Deutschland das Gesetz zur Frauenquote. In ganz Deutschland? Nein, die ab 2016 gesetzlich zwingend vorgegebene Quote für Aufsichtsräte erfasst nur eine sehr überschaubare Zahl von Unternehmen, nämlich nur börsennotierte und zugleich paritätisch mitbestimmte Firmen. Ansonsten gilt für Aufsichtsräte, Vorstände und die oberen zwei Managementebenen nur die Verpflichtung zur Festlegung von Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils auf mindestens 30 Prozent.... Erhöht werden muss der Frauenanteil im mittleren Management, zum Beispiel unter den Leitenden Angestellten. Wir brauchen ein möglichst großes Reservoir an hochqualifizierten Frauen und Männern, aus welchem Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder rekrutiert werden können.

Lesen Sie mehr im Beitrag von Ulrich Goldschmidt (Vorstandsvorsitzender des Berufsverbandes "Die Führungskräfte") im Managermagazin


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