Die Verhältnisse sind wichtig, nicht die Formulare

13.03.2018

Eine Kundin darf im Formular als "Kunde" bezeichnet werden, sagt der BGH - und weist die Klage einer 80-Jährigen ab. Warum die Richter damit richtig liegen. Ein Kommentar.

Lesen Sie den Beitrag von Heike Jahberg im Tagesspiegel.


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