Die Verhältnisse sind wichtig, nicht die Formulare
13.03.2018
Eine Kundin darf im Formular als "Kunde" bezeichnet werden, sagt der BGH - und weist die Klage einer 80-Jährigen ab. Warum die Richter damit richtig liegen. Ein Kommentar.
Lesen Sie den Beitrag von Heike Jahberg im Tagesspiegel.