Das dritte Geschlecht - was Arbeitgeber wissen müssen

30.10.2018

Der Gesetzgeber hat Voraussetzungen gegen die Diskriminierung des sogenannten dritten Geschlechts geschaffen. Das hat auch Konsequenzen für HR-Manager. Die gesetzlichen Hintergründe erläutert Rechtsanwalt Hendrik Heitmann in einem Gastbeitrag.

Lesen Sie den Artikel von Dr. Hendrik Heitmann bei Springer Professional.


Zurück zur Artikelübersicht