Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts
21.07.2015
Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli sein Urteil zum Betreuungsgeld gesprochen und das Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig gab zur Entscheidung in Karlsruhe eine Erklärung ab: "Ich freue mich, dass wir nun Klarheit haben. Die Entscheidung zeigt: Das Betreuungsgeld ist der falsche Weg und hat keine Zukunft. Die frei werdenden Mittel sollen Kindern und Familien zugutekommen, zum Beispiel durch eine verbesserte Kinderbetreuung."
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